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Führerscheinerwerb in Polen
In den letzten Jahren haben viele Deutsche, die in einem straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren ihre Fahrerlaubnis in Deutschland verloren haben, ihren Führerschein in Polen - zur Umgehung der MPU in Deutschland - neu erworben. Von mehreren Tausend Deutschen allein im Raum Stettin (Polen) ist hier die Rede. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch vom sog. “Führerscheintourismus” nach Polen gesprochen. Zu beachten ist dabei, dass der Hauptgrund für den Erwerb des Führerscheins in Polen nicht daran zu sehen ist, dass der Führerscheinerwerb etwas günstiger (in Polen kostet dieser auch zwischen 1.500,00 Euro) ist, als in Deutschland, sondern letztendlich liegt der Führerscheinerwerb in Polen grösstenteils der Umgehung der MPU in Deutschland (der so genannte „Idiotentest“).
Zu den rechtlichen Grundlagen ist auszuführen, dass sich der Führerscheinerwerber wenigstens 185 Tage in der Republik Polen aufhalten muss. Praxis aber in vielen Fahrschulen ist, dass lediglich eine Anmeldung erfolgt und dann gegenüber den polnischen Behörden der Grund für den Aufenthalt angegeben wird, dass eine Beziehung zu einer polnischen Staatsbürgerin bestehe. Diese bestätigt - meist gegen Bezahlung - dann, dass diese eine Beziehung zu der entsprechenden Person hat und so versucht man den polnischen Behörden den Grund plausibel zu machen. Grundsätzlich ist dazu auszuführen, dass eine solche Praxis illegal ist. Eine Anmeldung in Polen allein reicht nicht aus, es muss zudem der Aufenthalt in Polen hinzutreten. Dies ist in vielen Fällen in der Vergangenheit nicht realisiert worden und jetzt auch nach der letzten Entscheidung des EuGH in dieser Sache problematisch.
Darüber hinaus ist auch problematisch, dass in vielen polnischen Fahrschulen sehr häufig Angaben bezüglich der praktischen Fahrstunden, die abzuleisten sind, nicht korrekt gemacht wurden. Meist werden die Fahrstunden, um so einen langen Aufenthalt in Polen für die deutschen Fahrschüler zu vermeiden, gleich am Anfang genommen, obwohl zunächst eigentlich der Theorieteil erst zu absolvieren wäre. Gegenüber den polnischen Behörden wurde dann ein anderer Zeitpunkt für die praktischen Fahrstunden angegeben, was ebenfalls nicht der Rechtslage entspricht.
Die Fahrschulprüfung - sowohl die Theorie als auch die Praxis - werden in Polen von jedem Land zentral abgenommen. Die zuständige Behörde hierzu heisst: WORD. Für Westpommern befindet sich die Behörde in Stettin. Danach gehen die Daten zur zuständigen Behörde, bei der der Verkehrsteilnehmer angemeldet ist. Von da aus werden die Daten dann elektronisch nach Warschau übersandt, wo die Führerscheine auch gedruckt werden.
Sofern der Führerschein in Polen aber rechtmäßig in Polen erworben wurde und auch die polnischen Behörden Informationen über den Entzug des Führerscheins in Deutschland und dessen Gründe vorliegen, ist die Verwendung des polnischen Führerscheins in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt - also auch nach der Entscheidung des EuGH - grundsätzlich möglich. In einigen Bundesländern ist das Fahren mit dem Führerschein aus Polen durchaus problematischer als in anderen Bundesländern; grundsätzlich ist aber zu beachten, dass sich alle Länder an geltendes Recht zu halten haben. All dies sollte der deutsche Führerscheinerwerber in Polen wissen und sich zuvor bei der polnischen Fahrschule entsprechend informieren. In der Tendenz lässt sich feststellen, dass der Erwerb des Führerschein in Polen schwieriger geworden ist. Die polnischen Behörden stellen die Führerscheine nicht mehr so “freizügig” ohne besondere Prüfung der 185 Aufenthalt in Polen aus.
Darüber hinaus gab es in jüngster Vergangenheit - auch aufgrund der obigen Praxis der Fahrschulen in Polen- mehrere Durchsuchungen der polnischen Staatsanwaltschaft bei deutsch- polnischen Fahrschulen im Großraum Stettin/Polen. Hierbei wurden in den polnischen Fahrschulen diverse Unterlagen beschlagnahmt. Man muss davon ausgehen, dass dies im Amtshilfeverfahren für die deutsche Staatsanwaltschaft, der der Führerscheinerwerb in Polen, zur Umgehung der MPU, ein „Dorn im Auge“ ist, erfolgte. Von daher wäre jetzt besonders sorgfältig darauf zu achten, dass tatsächlich die Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb in Polen vorliegen, vor allen der geforderte Aufenthalt (z.B. weil man eine Firma in Polen hat) vorliegen.
Sofern diesbezüglich Ihrerseits Fragen bestehen oder auch eine Absicherung des Führerscheinserwerbes in Polen und eines bereits in Polen erhaltenen Führerscheins erfolgen soll, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung! Auch bei Verlust des polnischen Führerscheins sind wir behilflich!
Bitte beachten Sie, dass nach dem Inkraftreten der 3. Führerscheinrichtlinie es fast unmöglich sein wird, zur Umgehung der MPU in Polen einen Führerschein zu erwerben.
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