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Verkehrsunfall in Polen

Verkehrsunfall Polen - wird von Rechtsanwalt Martin mit Sitz in Löcknitz (deutsch-polnische Grenze) und Berlin (Zweigstelle) und Stettin (Polen) präsentiert. Sofern Sie in Polen einen Verkehrsunfall hatten und eine professionelle Abwicklung wünschen, dann stehen wir Ihnen hierfür gern zur Verfügung.

Bußgeld in Polen / Vollstreckung und Führerscheinerwerb

Auch beim Führerscheinerwerb in Polen oder beim Bußgeldverfahren in Polen /polnischen Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Vollstreckung in Polen stehen wir Ihnen für Informationen gern zur Verfügung!

Verkehrsunfall in Polen - weshalb sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten?

  1. bei Verkehrsunfällen in Polen kann in Deutschland geklagt werden, es gilt aber polnisches Recht!
  2. der normale - auf das Verkehrsrecht - spezialisierte Anwalt in Deutschland kennt das polnisches Verkehrsrecht nicht - wir aber schon
  3. es gibt kaum deutsche Literatur zum polnischem Recht - so dass kaum Informationen darüber zu finden sind
  4. Akteneinsicht muss in Polen genommen werden;dort wird die Akte aber nicht zugeschickt; die Akte muss vor Ort (also in Polen) eingesehen werden
  5. ohne Akte kann kaum sinnvoll der Unfallverlauf nachvollzogen werden
  6. alle Unterlagen zum Unfall aus Polen sind auf Polnisch und müssten von einem nicht Polnisch sprechenden Anwalt (teuer) übersetzt werden
  7. sämtliche Rechtsprechung zum polnischen Verkehrsrecht ist auf Polnisch und nicht über deutsche Datenbanken abrufbar - hierzu braucht man Zugang zu polnischen Rechtssprechungsdatenbanken, den ein deutscher Anwalt nicht hat - selbst die deutschen Gerichte haben den Zugang im Normfall nicht
  8. die Kanzlei Martin besteht in Deutschland und Polen; in beiden Kanzleien arbeiten zweisprachige Mitarbeiter; Anwalt Martin ist deutscher Anwalt spricht Polnisch und wickelt Unfälle in Polen schon seit Jahren ab

Für mehr Informationen rufen Sie uns bitte an:

                   Telefon DEUTSCHLAND -  039754 52884 oder 030 74 92 3060

oder

Telefon POLEN -  +48 91 814 25 03

 

Unfall in Polen - was tun beim Verkehrsunfall in Polen?

Was tun? Zunächst sollte man sich informieren! Von daher sind Sie hier richtig. Am besten ist, wenn man vor dem Urlaubsantritt sich über die Besonderheiten in Polen informiert. Dies gilt vor allem im Hinblick auf das polnische Verkehrsrecht und im Hinblick auf ein angemessenes Verhalten gegenüber der polnischen Polizei.

Informationen zum polnischen Verkehrsrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum polnischen Verkehrsrecht, vor allem aber zu deutsch-polnischen Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen in Deutschland und in Polen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Martin beschäftigt sich mit der Vertretung von deutschen und polnischen Mandanten in deutsch-polnischen Verkehrsunfallsachen, deutsch-polnischen Führerscheinangelegenheiten und im deutsch-polnischen Ordnungswidrigkeitenrecht im außergerichtlichen Bereich als auch mit der Vertretung vor Gericht. Dies sowohl in Polen selbst - also in Stettin - als auch in Deutschland (Löcknitz und Berlin).

Erfahrung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen in Polen

Erfahrungen im polnischen Verkehrsrecht und mit polnischen Behörden sind unumgänglich bei der Vertretung deutscher Mandanten bei der Abwicklung von Unfällen in Polen. Dies gilt auch bei Vertretungen von deutschen Mandanten vor deutschen Gerichten, sofern im Verfahren polnischen Verkehrsrecht zur Anwendung kommt (gerade nach der jüngsten Entscheidung des EuGH zur Klage am Sitz des Geschädigten/Versicherungsnehmers). Häufig ist es schon ein Problem für nicht spezialisierte Rechtsanwälte die polnische Verkehrsunfallakte zu bekommen, ohne die eine Vertretung beim Verkehrsunfall in Polen nicht möglich ist. Eine Vertretung vor Gerichten in ganz Deutschland ist möglich.

Wir helfen Ihnen gern! Setzen Sie Ihr Recht durch!

Die Kanzlei in Deutschland besteht seit dem Jahr 2003 und die Kanzlei in Polen seit dem Jahr 2005, seit dem Jahr 2008 besteht eine Kanzleiniederlassung in Berlin. Der Verfasser - Rechtsanwalt Andreas Martin - ist seit Oktober 2005 als erster deutscher und ausländischer Anwalt in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte  der Anwaltskammer Stettin (Polen) eingetragen. Die Anwaltskanzlei in Stettin läuft unter der Firmierung Kancelaria Prawna Andreas Martin. Es erfolgt eine Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft mit zwei polnischen Rechtsanwälten. Der Verfasser ist Mitglied der Anwaltskammer Stettin, der Anwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltsverein, der Handelskammer Nord (Polen) und der deutsch-polnischen Juristenvereinigung, darüber hinaus Dozent beim Bildungswerk der deutschen Wirtschaft.

Folgende verkehrsrechtliche Probleme sind auf den folgenden Unterseiten zu finden:

 

Verkehrsunfall Polen

 

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Führerschein Polen

 

Vollsteckung PL-DE

 

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